Endet eine Interner Link: Ehe durch Interner Link: Scheidung, so ist das oft nicht nur emotional schwierig, sondern auch finanziell. Neben der Verteilung des Interner Link: Vermögens ist auch an die Altersvorsorge (üblicherweise durch Versorgungsausgleich), den Interner Link: Unterhalt und – sofern gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden sind – an das Interner Link: Sorgerecht zu denken.
Die Interner Link: Ehegatten können dafür einen Interner Link: Ehevertrag schließen. Tun sie das nicht, gelten die gesetzlichen Regelungen.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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