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Salvatorische Klausel | bpb.de

Salvatorische Klausel

Vorbeugende Formulierung in einem Interner Link: Vertrag für den Fall, dass eine Regelung vergessen wurde oder unwirksam ist, um das mit dem Vertrag verfolgte Ziel abzusichern. Bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht möglich, wegen des Verbotes der geltungserhaltenden Reduktion.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten