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Sachverständigenbeweis | bpb.de

Sachverständigenbeweis

Mittel, um einen Interner Link: Beweis zu führen. Dazu beauftragt das Interner Link: Gericht einen Interner Link: Sachverständigen.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten