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Sache, fremde | bpb.de

Sache, fremde

Sowohl das Interner Link: Zivilrecht als auch das Interner Link: Strafrecht schützen das Interner Link: Eigentum. In diesem Zusammenhang spielt die rechtliche Zuordnung von Interner Link: Sachen als eigene (Interner Link: Sache, eigene) oder fremde eine wichtige Rolle. Eine Sache ist fremd, wenn sie nicht im Alleineigentum steht und nicht Interner Link: herrenlos ist. Der Begriff hat im StR Relevanz z. B. bei Interner Link: Sachbeschädigung, Interner Link: Diebstahl und Interner Link: Unterschlagung.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten