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Richtervorbehalt | bpb.de

Richtervorbehalt

Schwere Grundrechtseingriffe im Interner Link: Ermittlungsverfahren dürfen nur aufgrund richterlicher Anordnung erfolgen (z. B. Interner Link: Untersuchungshaft, Interner Link: Durchsuchungen, Telefon- und Postüberwachung).

Bei Gefahr im Verzug, wenn also der Untersuchungszweck durch vorherige Einholung der richterlichen Anordnung gefährdet würde, können diese teilweise auch durch die Interner Link: Staatsanwaltschaft oder deren Ermittlungsbehörden angeordnet werden, müssen jedoch durch ein Gericht bestätigt werden. Hierzu gehören auch die Interner Link: DNA-Analyse und die Interner Link: Blutentnahme, wobei die Fälle der Interner Link: Trunkenheit im Verkehr vom R. ausgenommen sind.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten