Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Referendar | bpb.de

Referendar

Nach der theoretischen Ausbildung an der Interner Link: Universität und dem Ersten Staatsexamen absolvieren Juristen eine praktische Ausbildung an Interner Link: Gerichten, bei Interner Link: Rechtsanwälten und in der Interner Link: Verwaltung, die insgesamt als Referendariat bezeichnet wird.

Das Referendariat wird mit einem erfolgreichen Zweiten Staatsexamen abgeschlossen. Erst danach ist man Interner Link: Volljurist.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten