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Rechtssubjekt

Träger von Rechten und Pflichten, der Interner Link: Rechtsfähigkeit hat. Jede natürliche oder juristische Interner Link: Person ist ein R. Man kann auch von Akteuren der Interner Link: Privatautonomie sprechen, im Gegensatz zu den Interner Link: Rechtsobjekten.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten