Zählt zu wesentlichen Elementen des Interner Link: Rechtsstaatsprinzips. Ihr entspricht aufseiten des Einzelnen das Vertrauen in den Bestand von Rechtsnormen und von Rechtsakten bis zu ihrer ordnungsgemäßen Aufhebung. Der rechtsstaatliche Vertrauensschutz bindet den Gesetzgeber bei Änderungen des geltenden Rechts, die geschützte Rechte des Einzelnen berühren (siehe auch Interner Link: Rückwirkung, echte und unechte; Interner Link: Rückwirkungsverbot).
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: