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Rechtsbehelfsbelehrung | bpb.de

Rechtsbehelfsbelehrung

Erläuterung (z. B. in einem Interner Link: Verwaltungsakt (VA)), dass, wie und innerhalb welcher Interner Link: Frist gegen die bevorstehende Interner Link: Entscheidung ein Interner Link: Rechtsbehelf eingelegt werden kann.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten