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Rechtsbehelf | bpb.de

Rechtsbehelf

Jedes von der Rechtsordnung zugelassene Mittel, um gegen die Interner Link: Entscheidung (Interner Link: Urteil) eines Interner Link: Gerichts oder einer Interner Link: Behörde vorgehen zu können. So ist das Interner Link: Rechtsmittel ein R. gegen eine gerichtliche Entscheidung.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten