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Rechtmäßigkeit der Verwaltung | bpb.de

Rechtmäßigkeit der Verwaltung

Ausprägung des Interner Link: Rechtsstaatsprinzips. Art. 20 Abs. 3 GG schreibt vor, dass die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden ist. Ein staatliches Gemeinwesen kann nur funktionieren, wenn sich die staatlichen Stellen an die Gesetze des demokratisch gewählten Gesetzgebers halten.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten