Versucht, die unterschiedlichen Interessen an der Nutzung des begrenzten Raumes – etwa Wohnen, Verkehr, Industrie oder Wasser- und Interner Link: Naturschutz – unter einen Hut zu bringen. Wesentliche Elemente der R. sind auf der unteren kommunalen Ebene der Interner Link: Flächennutzungsplan und Interner Link: Bebauungsplan. Um einen Ausgleich unterschiedlicher Interessen zu ermöglichen, kann sich die Planung nicht auf die Interner Link: Kommune beschränken. Deshalb sieht das Raumordnungsgesetz eine Planung auf Landesebene durch Landespläne oder Landesentwicklungspläne und auf der Ebene der Regierungsbezirke durch Regionalpläne vor. In diese allgemeine R. müssen die Fachpläne, also etwa die Straßenplanung nach dem Fernstraßengesetz oder die Naturschutzplanung und die Interner Link: Luftreinhaltepläne, integriert werden. Die unteren Ebenen müssen jeweils die Vorgaben der höheren Pläne bei ihrer Planung beachten.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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