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Rache | bpb.de

Rache

Eigenmächtige Verfolgung eines (vermeintlichen) Unrechts durch den Geschädigten bzw. seine Familie. Sie ist in modernen Rechtsordnungen verboten, da der Interner Link: Staat das Interner Link: Gewaltmonopol hat. Von einem neutralen Interner Link: Gericht sollen beide Seiten gehört werden, um auch Schwächere zu schützen und eine Gewaltspirale zu vermeiden, wenn beide Seiten sich im Recht fühlen. Interner Link: Rechtsdurchsetzung soll über die staatlichen Institutionen (z. B. Interner Link: Gerichtsvollzieher) erfolgen. Siehe auch Interner Link: Selbsthilfe

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten