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Prozessrecht | bpb.de

Prozessrecht

Bestimmungen, die den Ablauf des ordnungsgemäßen Verfahrens nach den Prozessordnungen der verschiedenen Interner Link: Gerichtsbarkeiten regeln. P. ist dienendes Recht. Es soll den Verfahrensbeteiligten bei Rechtsstreiten vor den Arbeits-, Finanz-, Sozial-, Verwaltungs- und den Zivilgerichten in angemessener Zeit zu ihrem Interner Link: Recht verhelfen. Im Interner Link: Strafverfahren soll das P. das Interner Link: Gericht befähigen, zu klären, ob die in der Anklageschrift enthaltenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Eine »Wahrheitserforschung um jeden Preis« (BVerfG) gibt es allerdings nicht. Es ist eine besondere Herausforderung des P., verschiedene, zum Teil in einem Spannungsverhältnis stehende Ziele zu einem Ausgleich zu bringen. Dies sind insbesondere die Ziele des effektiven Rechtsschutzes (Interner Link: effektiver Rechtsschutz) (Art. 19 Abs. 4 GG), die Interner Link: Grundrechte der Verfahrensbeteiligten und die Funktionsfähigkeit der Justiz.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten