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Privatautonomie | bpb.de

Privatautonomie

Die dem Einzelnen innerhalb bestimmter Interner Link: Schranken gewährte Möglichkeit, seine rechtlichen Verhältnisse frei, also nach eigenen Vorstellungen, zu gestalten. Sie ist die Grundlage eines liberalen Interner Link: Bürgerlichen Rechts und wird durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet. Die wichtigsten Elemente der P. sind Interner Link: Vertragsfreiheit, Eigentumsfreiheit und Interner Link: Testierfreiheit. Voraussetzung ist Interner Link: Geschäftsfähigkeit. Einschränkungen der P. sind erforderlich, wo Ungleichgewichte (z. B. bezüglich Marktmacht, Information) bestehen. Sie ergeben sich aus dem zwingenden Recht (Interner Link: Recht, dispositives/zwingendes), v. a. im Interner Link: Verbraucherschutz, bei der Interner Link: Miete und im Interner Link: Arbeitsrecht.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten