Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Praeter legem | bpb.de

Praeter legem

Lat. Bezeichnung für »außerhalb des Gesetzes« für die Interpretation (Interner Link: Auslegung) einer Interner Link: Rechtsnorm, die vom Wortlaut nicht zwingend erfasst ist, aber noch nicht im Widerspruch (Interner Link: contra legem) zum Wortlaut steht. Analogien (Interner Link: Analogie/e contrario-Schluss) werden regelmäßig P. gebildet.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten