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Polizeiaufgaben, repressive | bpb.de

Polizeiaufgaben, repressive

Strafverfolgung als Aufgabe der Interner Link: Polizei. Eine Verletzung von Strafvorschriften ist geschehen und soll nun geahndet werden. Die repressiven Befugnisse ergeben sich im Wesentlichen aus der Interner Link: Strafprozessordnung (StPO). Repressive Aufgaben sind zu unterscheiden von präventiven Maßnahmen (Interner Link: Polizeiaufgaben, präventive), die sich nach dem Interner Link: Polizeigesetz (PolG) richten.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten