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Planfeststellungsverfahren | bpb.de

Planfeststellungsverfahren

Während Genehmigungen z. B. für eine Baumaßnahme oder den Betrieb einer Gaststätte durch Interner Link: Verwaltungsakt (VA) erteilt werden, werden Infrastrukturprojekte wie Straßen und Schienenwege durch Planfeststellung entschieden. Früher war die Abgrenzung einfach. Es handelte sich um öffentliche Projekte. Wann ein Planfeststellungsverfahren notwendig ist, das mit einem Planfeststellungsbeschluss endet, steht in den Fachgesetzen, z. B. im Fernstraßengesetz. Dort findet sich regelmäßig auch, wie das Verfahren genau auszusehen hat. Regelmäßig gibt es eine Interner Link: Öffentlichkeitsbeteiligung. Der Planfeststellungsbeschluss ist ein »ganz normaler« VA, der vor Gericht wie ein solcher angefochten oder eingeklagt werden kann.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten