Infrastrukturprojekte werden regelmäßig durch Planfeststellung genehmigt. Diese Form der Genehmigung unterscheidet sich von der einfachen Genehmigung dadurch, dass die Behörde eine Abwägungsentscheidung treffen muss, bei der alle öffentlichen Belange, wie
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: