Rentenrechtliche Zeiten, für die nach Bundesrecht Pflichtbeiträge gezahlt worden sind oder aufgrund besonderer Vorschriften als gezahlt gelten (§ 55 Abs. 1 SGB VI). Pflichtbeiträge sind im Falle der gesetzlichen Anordnung von
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: