Dieser drückt den Grad der Interner Link: Pflegebedürftigkeit eines Versicherten in der sozialen Interner Link: Pflegeversicherung aus und ist abhängig von der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten des Versicherten (§ 15 Abs. 1 SGB XI). Die Kategorie des P. hat im Zuge der Schaffung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1.1.2017 diejenige der Pflegestufe abgelöst. Die Höhe des P. hat Auswirkungen auf den Umfang der Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. So hängt etwa die Höhe des Pflegegeldes für selbst beschaffte Pflegehilfen vom P. ab (§ 37 SGB XI).
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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