Schriftliche Eingabe, mit welcher sich der Petent mit einer Bitte oder Beschwerde an staatliche Stellen einschließlich der Volksvertretung wenden kann. Das Petitionsrecht wird durch Art. 17 GG garantiert. Es steht jedermann zu.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.