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Person

Einer der Interner Link: Grundbegriffe des Privatrechts, der historisch eine höhere Bedeutung hatte. Heute spielen die Begriffe Interner Link: Rechtssubjekt und Interner Link: Rechtsfähigkeit eine größere Rolle. Man unterscheidet die natürliche P. (Mensch aus Fleisch und Blut; zwar Registrierung beim Interner Link: Standesamt, hat aber automatisch ab Geburt Interner Link: Rechtsfähigkeit) von der juristischen P. (z. B. eine GmbH; muss von der Rechtsordnung anerkannt werden, was oft durch Eintragung in ein Register vollendet wird). Juristische P. des öffentlichen Rechts sind Interner Link: Körperschaft, Interner Link: Anstalt und Interner Link: Stiftung. (➠ Abb. »Person«, ➠ Abb. »Träger der Grundrechte«).

Person

Traeger-der-Grundrechte

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten