Ärzte dürfen – wie alle anderen Menschen auch – nicht Körper, Gesundheit oder Freiheit eines anderen verletzten. Sie müssen den Willen der Patienten in den Vordergrund stellen. Eine Operation z. B. ist grundsätzlich eine Interner Link: Körperverletzung. Sie bedarf daher der Interner Link: Einwilligung des Patienten. Missachtet ein Arzt den Willen des Patienten, kann das für ihn rechtliche Konsequenzen haben (Interner Link: Schadensersatz, Interner Link: Strafbarkeit). Probleme treten jedoch auf, wenn der Patient seinen Willen nicht (mehr) frei bilden oder äußern kann. Dies kann v. a. nach einem Interner Link: Unfall oder bei einer schweren Erkrankung eintreten, wenn etwa der Patient nicht ansprechbar ist. Der Arzt weiß dann nicht, was der Patient will, ist jedoch zur Hilfeleistung verpflichtet. Für diesen Fall kann durch die P., eine besondere Form der Interner Link: Vollmacht, vorgesorgt werden (deshalb auch Vorsorgevollmacht genannt). Die P. ist in § 1901a BGB geregelt. Danach kann ein Volljähriger, der die Konsequenzen seiner Verfügung noch voll abschätzen kann, für den Fall, dass er das nicht mehr kann, eine schriftliche Erklärung abgegeben, in welche (theoretisch denkbaren) ärztlichen Eingriffe er einwilligt bzw. welche er ablehnt. Fehlt eine P. oder ist sie wahrscheinlich nicht mehr aktuell, so muss ein Betreuer (Interner Link: Betreuung; Interner Link: Vertreter, gesetzlicher) vom Interner Link: Gericht bestellt werden. Der behandelnde Arzt muss dem Betreuer die aus seiner Sicht sinnvollen, möglichen Behandlungen erklären. Es wird dann der mutmaßliche Wille des Patienten ermittelt, und dazu sind auch nahe Interner Link: Angehörige und sonstige Vertrauenspersonen heranzuziehen. Die Bezeichnung als »Patiententestament« ist irreführend, da anders als beim Interner Link: Testament keine Interner Link: Verfügung von Todes wegen vorliegt, sondern gerade zu Lebzeiten dem Willen des Verfügenden entsprechend gehandelt werden soll.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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