Parteien (Interner Link: Partei, politische) finanzieren sich in Deutschland über Mitgliedsbeiträge, Spenden und öffentliche Zuschüsse. Letztere hängen i. d. R. von der Höhe der ersten beiden Einnahmequellen ab, sodass Parteien mit hohem Spendenaufkommen vom Staat noch zusätzlich gefördert werden. Die Chancengleichheit wird so nicht unbedingt erhöht. Das Interner Link: Bundesverfassungsgericht (BVerfG) legt jedoch Wert darauf, dass Parteien staatsfern sind, also sich nicht nur aus staatlichen Einnahmen finanzieren. Dafür gibt es gute Argumente, und ebensolche gibt es auch dafür, die Chancengleichheit zu erhöhen, indem die Parteienfinanzierung von Großspendern entkoppelt wird. Die Regelung zur Parteienfinanzierung findet sich im Parteiengesetz.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: