Körperteil mit einer bestimmten Funktion, die den Körper lebensfähig hält, bei Lebewesen z. B. Herz und Niere. Private Interner Link: Gesellschaften, z. B. Interner Link: Vereine, aber auch Interner Link: Staaten werden als juristische Interner Link: Person aufgefasst, sodass ihre Gremien auch als O. bezeichnet werden. Ein solches O. nimmt beispielsweise für den Staatskörper bestimmte Funktionen war, etwa die Interner Link: Rechtsprechung. ➠ Abb. »Staatliche Organe der Bundesrepublik Deutschland«
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Wir laden Sie zu einer kurzen Befragung zu unserem Internetauftritt ein. Bitte nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit, um uns bei der Verbesserung unserer Website zu helfen. Ihre Angaben sind anonym.