Großräumige Flächen, die in ihrem Kern wie Interner Link: Naturschutzgebiete geschützt werden sollen. Es handelt sich damit um einen gebietsgezogenen Interner Link: Naturschutz. Weil Deutschland ein stark besiedeltes und industrialisiertes Land ist, funktioniert das nur begrenzt – recht gut etwa beim Nationalpark Wattenmeer. Im Binnenland, etwa beim Nationalpark Harz, wird die vorhandene Infrastruktur, die auch durch den N. verläuft, nicht beseitigt. Weil Nutzungsinteressen bestehen, werden die N. in unterschiedliche Zonen unterteilt. Dabei unterliegen die jeweiligen Kernzonen dem absoluten Veränderungsverbot.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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