Interner Link: Kommunen sind zunächst zuständig für alle kommunalen Angelegenheiten, also Fragen, die sich aus dem Zusammenleben in der Kommune ergeben. Gleichzeitig übernimmt die Kommune als Interner Link: Verwaltung auch staatliche Aufgaben, die ihr durch Gesetz zugewiesen werden, wie z. B. die Ausgabe von Personalausweisen oder Reisepässen. Soweit die Kommune als staatliche Verwaltung tätig wird, spricht man von M. (➠ Abb. »Aufgaben der Gemeinde«).
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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