Mit dem Interner Link: Bundeskanzler bilden die M. die Interner Link: Regierung. In der Regierung hat jeder M. eine Ressortverantwortung, d. h. er ist zuständig für einen Bereich der Politik wie Außen-, Finanz-, Landwirtschafts- oder Innenpolitik. Wie viele Ressorts es gibt und für welche Ressorts jeweils ein M. zuständig ist, entscheidet jede Regierung aufs Neue, wobei sich aufgrund der politischen Situation große Unterschiede ergeben können. Der M. bildet die politische Spitze der Interner Link: Verwaltung seines Ressorts und trägt die politische Verantwortung dafür, dass in der Verwaltung, die in seinem Ressort arbeitet, nach Interner Link: Recht und Gesetz verfahren wird. Der M. beruft Staatssekretäre, die als politische Interner Link: Beamte an den M. persönlich gebunden sind. Der Staatssekretär steht an der Spitze der Beamtenhierarchie eines Ministeriums. Entsprechendes gilt auch auf Landesebene. In den Interner Link: Stadtstaaten heißen die M. dagegen Senatoren (➠ Abb. »Hierarchie der Verwaltung«).
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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