Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Massenentlassung | bpb.de

Massenentlassung

Als M. wird die gleichzeitige oder zeitnahe Beendigung einer Vielzahl von Arbeitsverhältnissen durch den Arbeitgeber bezeichnet.

Überschreitet die Anzahl der zu beendenden Arbeitsverhältnisse die im Interner Link: Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bezeichneten (s. § 17 KSchG), nach Betriebsgröße gestaffelten Schwellenwerte, ist die geplante M. vor Ausspruch der Kündigungen der Interner Link: Bundesagentur für Arbeit anzuzeigen und der Interner Link: Betriebsrat hierüber zu informieren.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten