Das Interner Link: Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) setzt in der Luftreinhalteplanung Vorgaben der EU um. Zunächst wird verlangt, dass die Qualität der Luft bzw. deren Verschmutzung zu messen ist. Wie und wo gemessen wird, schreiben besondere Regeln vor. Wenn bei der Messung festgestellt wird, dass Grenzwerte, die von der EU vorgegeben wurden, überschritten werden, müssen die zuständigen Behörden Maßnahmen ergreifen, um die Luftverschmutzung zu senken. Die Grenzwerte beziehen sich z. B. auf Stickstoffdioxid (NO[sub]2[/sub]), das von Dieselmotoren freigesetzt wird. Werden die Grenzwerte deutlich überschritten, müssen sogar kurzfristig wirkende Aktionspläne aufgestellt werden. Die deutschen Interner Link: Gerichte haben entschieden, dass es ein subjektives Recht auf Einhaltung der Grenzwerte gibt, sodass man gegen deren Überschreitung klagen kann. Schließlich haben die Gerichte festgestellt und entschieden, dass Interner Link: Fahrverbote für Dieselfahrzeuge angeordnet werden dürfen und müssen, wenn die Maßnahmen der Interner Link: Städte unzureichend sind.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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