Trat 2010 in Kraft und besteht aus dem Interner Link: Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem Interner Link: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
Zusammen mit der EU-Interner Link: Grundrechtecharta bildet der L. die (funktionale) Interner Link: Verfassung der EU oder das Interner Link: Primärrecht.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: