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Lichtbildvorzeigekartei | bpb.de

Lichtbildvorzeigekartei

Sammlung von Lichtbildern der Kriminalpolizei, sortiert nach verschiedenen Kriterien, zum Zwecke der Täteridentifizierung durch Interner Link: Zeugen. Sie ermöglicht die Identifizierung eines Beschuldigten, wobei zum gerichtlichen Tatnachweis die Identifizierung in der Interner Link: Hauptverhandlung notwendig ist. Eine bereits selektive Vorlage von Lichtbildern stellt die Interner Link: Wahllichtbildvorlage dar.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten