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Legitimität | bpb.de

Legitimität

Handlungen, Verhältnisse oder Machtbeziehungen, die gerechtfertigt sind oder sich rechtfertigen lassen. L. ist zu unterscheiden von Legalität. Ist etwas legal entspricht es dem Interner Link: Recht (von lat. lex, Gesetz). Legitim meint darüber hinaus, dass es auch ethischen oder moralischen Anforderungen standhält. Legalität ist nur ein Indiz für L. In der Moderne wird die Machtausübung des Interner Link: Staates, die mit jedem Gesetz verbunden ist, nur dann als legitim betrachtet, wenn sie einem demokratischen Verfahren entspringt, also auf freien und gleichen Wahlen oder Abstimmungen der Rechtsunterworfenen beruht (Interner Link: Wahlrecht). Im Mittelalter entsprang die L. stattdessen dem Willen Gottes. In der Moderne fallen unter demokratischen Bedingungen L. und Legalität zusammen, während sie in diktatorischen Gesellschaften auseinanderdriften. Eine engere Bedeutung hat der Begriff im Strafrecht: Legitim, also gerechtfertigt, kann auch die einen anderen verletzende Handlung einer Interner Link: Person sein. Siehe Rechtfertigungsgrund

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten