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Legaldefinition

Liegt vor, wenn direkt im Interner Link: Gesetz (lat. lex) definiert wird, wie ein Begriff verstanden werden soll (z. B. Interner Link: Behinderung, Interner Link: Mutter, Interner Link: Sache, siehe auch §§ 11, 12 StGB). Das ist allerdings eher die Ausnahme. Meist entwickeln sich Definitionen durch Interner Link: Auslegung von im Gesetz enthaltenen Begriffen.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten