Modewort im Zusammenhang mit der Digitalisierung juristischer Arbeit, wobei oft nicht klar wird, was genau gemeint ist. Wird u. a. gebraucht, wenn es um die Modernisierung von Gerichten intern sowie um die externe Kommunikation geht (bisher sog. Elektronischer Rechtsverkehr). Genau genommen ist dies wenig spezifisch juristisch, da z. B. auch Banken mit ähnlichen Umstellungsproblemen zu kämpfen haben. Soweit es sich um standardisierbare wirklich juristische Tätigkeiten handelt, kann IT teilweise tatsächlich schneller und kostengünstiger arbeiten. Beispiele sind Internetportale wie www.flightright.de (Entschädigungen für verspätete Flüge) oder www.myright.de (noch allgemeiner im
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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