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Lebenspartnerschaft | bpb.de

Lebenspartnerschaft

Seit 2001 konnten homosexuelle Paare in Deutschland sich »verpartnern« lassen. Das seither parallel zur Interner Link: Ehe existierende Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft wurde 2017 durch die Interner Link: Ehe für alle abgelöst.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten