Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Lebenslänglich | bpb.de

Lebenslänglich

Interner Link: Freiheitsstrafe, die zunächst unbegrenzt verhängt wird. Es besteht die Möglichkeit, nach bestimmten Fristen die weitere Interner Link: Vollstreckung überprüfen zu lassen, frühestens nach 15 Jahren.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten