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Kriegsrecht | bpb.de

Kriegsrecht

Bezeichnet die völkerrechtlichen Bestimmungen und Abkommen über das Verhalten im Kriegsfall, regelt also z. B. das Verbot bestimmter Waffen, wie Kriegsgefangene zu behandeln sind oder die Rechte von Hilfsorganisationen wie dem Roten Kreuz im Krieg. Leider wird im Krieg oftmals gegen die zu »Friedenszeiten« abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge verstoßen.

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Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten