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Konsens | bpb.de

Konsens

Übereinstimmung von mindestens 2 Interner Link: Willenserklärungen, damit ein Interner Link: Vertrag zustande kommt. Dabei kommt es nicht unbedingt auf das wirklich Gewollte an, sondern darauf, was der Vertragspartner verstehen durfte (Interner Link: Auslegung). Siehe auch Dissens

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten