Recht der Interner Link: Gemeinden, das von den Ländern erlassen wird und in den Einzelheiten differiert. Geregelt werden die Institutionen der Gemeinde, wie Interner Link: Bürgermeister und Interner Link: Gemeinderat, ferner deren Aufgaben und Interner Link: Kompetenzen, die Wahl zu den Gremien der Gemeinde und die Grundsätze der Gemeindefinanzen.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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