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Kommission, EU | bpb.de

Kommission, EU

Spitze der Administration der Interner Link: Europäischen Union, also gleichsam ihre Interner Link: Regierung. Allerdings übernimmt sie auch legislative Aufgaben. Ihr allein steht das Interner Link: Recht zu, dem Parlament (Interner Link: Europäisches Parlament (EP)) und dem Rat (Interner Link: Europäischer Rat) Gesetzesvorschläge zu unterbreiten (Initiativrecht).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten