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Kollegialgericht | bpb.de

Kollegialgericht

Interner Link: Spruchkörper eines Interner Link: Gerichts, das mit mehreren Interner Link: Richtern besetzt ist (auch Interner Link: Schöffen oder ehrenamtliche Richter (Interner Link: Richter, ehrenamtlicher)).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten