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Koalitionsfreiheit | bpb.de

Koalitionsfreiheit

Schützt das Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sich zu Organisationen zusammenzuschließen, deren Ziel die Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ist (siehe auch Interner Link: Gewerkschaft). Als negative K. gewährleistest die K. auch das Recht der Nichtmitgliedschaft in solchen Organisationen. Im Grundgesetz ist die K. in Art. 9 Abs. 3 verankert.

Daneben garantieren auch die Interner Link: Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) (Art. 11) und die Interner Link: Grundrechtecharta (Art. 12, 28) die K.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten