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Klage | bpb.de

Klage

Geltendmachung eines Interner Link: Anspruchs des Klägers gegen den Beklagten vor Interner Link: Gericht oder Abwehr von staatlichen Eingriffen (z. B. Interner Link: Verwaltungsakt (VA)). Eine K. kann auch auf Feststellung eines Rechtsverhältnisses durch das Gericht erhoben werden (Interner Link: Feststellungsklage). Siehe auch Interner Link: Klagearten, Klagebefugnis

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten