Bezeichnet die innerhalb der Kirchen geltenden Rechtsvorschriften wie z. B. in der katholischen Kirche das Zölibat. Das Kirchenrecht der katholischen Kirche heißt kanonisches Recht.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.