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Kapitaldelikt | bpb.de

Kapitaldelikt

Abgeleitet von lat. caput (Kopf, Haupt). Gemeint sind Straftaten, die früher mit der Interner Link: Todesstrafe (Enthauptung) bedroht waren. Siehe auch Interner Link: Schwurgericht

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten