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Jugendarrest | bpb.de

Jugendarrest

Interner Link: Zuchtmittel des Interner Link: Jugendgerichts, das als Freizeitarrest, Kurzarrest (am Wochenende, um den Schulbesuch zu gewährleisten) oder als Dauerarrest (bis 4 Wochen) ausgesprochen werden kann. Die Verhängung neben einer Interner Link: Jugendstrafe, die zur Bewährung (Interner Link: Strafaussetzung zur Bewährung) ausgesetzt wurde, ist möglich. Der J. kann auch als Ungehorsamsarrest angeordnet werden, wenn der Verurteilte Interner Link: Weisungen nicht nachkommt oder Interner Link: Auflagen nicht erfüllt.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten