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Internationaler Strafgerichtshof (IStGH) | bpb.de

Internationaler Strafgerichtshof (IStGH)

Ständiges internationales Gericht mit Sitz in Den Haag. Der I. ist zuständig für Völkerstrafrecht und verfolgt Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression (Angriffskrieg). Er wird tätig, wenn nationale Strafverfolgungsbehörden nicht Willens oder in der Lage sind, diese Strafverfolgung zu leisten. Seine Entscheidungen sind jedoch nur in den Staaten durchsetzbar, die das Abkommen über den I. (Römisches Statut) ratifiziert haben. Die USA beispielsweise bestehen auf Interner Link: Immunität ihrer Soldaten vor dem I. Frühere internationale Strafgerichte (auch UN-Kriegsverbrechertribunale genannt) wurden durch Resolutionen des Interner Link: UN-Sicherheitsrates ad hoc, d. h. für konkrete Fälle eingerichtet, z. B. für Jugoslawien (1993) und Ruanda (1994). 2002 nahm der I. als ständiger Gerichtshof seine Tätigkeit auf. Er beruht zwar auf Interner Link: Völkerrecht, ist jedoch kein Teil der Interner Link: United Nations Organization (UNO) und daher vom Interner Link: Internationalen Gerichtshof (IGH) zu unterscheiden.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten