Ständiges internationales Gericht mit Sitz in Den Haag. Der I. ist zuständig für Völkerstrafrecht und verfolgt Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression (Angriffskrieg). Er wird tätig, wenn nationale Strafverfolgungsbehörden nicht Willens oder in der Lage sind, diese Strafverfolgung zu leisten. Seine Entscheidungen sind jedoch nur in den Staaten durchsetzbar, die das Abkommen über den I. (Römisches Statut) ratifiziert haben. Die USA beispielsweise bestehen auf
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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