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Instanzenzug | bpb.de

Instanzenzug

In einem gerichtlichen Verfahren der jeweilige Verfahrensabschnitt bis zu seinem Abschluss. Soweit gegen die erstinstanzliche Entscheidung ein Interner Link: Rechtsmittel eingelegt wird, kommt der Rechtsstreit in die nächsthöhere Instanz.

Ob und welche Rechtsmittel möglich sind, richtet sich nach der jeweiligen Prozessordnung.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten